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Möchten Sie noch mehr über unsere Einrichtung wissen!?
Schauen Sie einfach einmal für ein persönliches Gespräch bei uns vorbei oder lesen Sie in unserer Konzeption.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege und zur Änderung anderer Gesetze - Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz und Änderungsgesetz - BayKiBiG u. ÄndG mit Durchführungsverordnung.
  • Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung (BayBEP)
- Die Bildung , Erziehung und Betreuung von Kindern liegt in der vorrangigen Verantwortung der Eltern. Die Kindertageseinrichtung ergänzt und unterstützt die Eltern hierbei (Art. 4,1 BayKiBiG).
- Eltern und pädagogisches Personal arbeiten partner-schaftlich bei der Bildung, Erziehung und Be-treuung der Kinder zusammen (Art.14,1 BayKiBig).
- Die Kindertageseinrichtung bietet jedem einzelnen Kind vielfältige und entwicklungsangemessene Bildung- und Erfahrungsmöglichkeiten, um beste Bildungs- und Entwicklungschancen zu gewährleisten, Entwicklungsrisiken frühzeitig entgegenzuwirken, sowie zur Integration zu befähigen.
- Eine angemessene Bildung, Erziehung und Betreuung ist durch den Einsatz ausreichenden und qualifizierten Personal sicherzustellen.
- Das pädagogische Personal in förderfähigen Kindertageseinrichtungen hat die Kinder in der Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu unterstützen, mit dem Ziel, zusammen mit den Eltern den Kindern die hierzu notwendigen Basiskompetenzen zu vermitteln. Dazu zählen z.B. positives Selbstwertgefühl, Problemlösefähigkeit, Lernmethodische Kompetenz, Verantwortungsübernahme sowie Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit (Art. 13,1 BayKiBig und BayBEP).
- Die Kinder sollen entwicklungsangemessen an Entscheidungen zum Einrichtungsalltag und zur Gestaltung der Einrichtung beteiligt werden (Art. 10,1-2 BayKiBig).
  • Kindergartenordnung (Präambel gültige Fassung)

Gliederung Projektplan

Name des Projektes/der Aktion:

Jahresthema:

Welches Ziel verfolgen wir mit dem Projekt?

Wie haben wir das Thema strukturiert? Welche Inhalte kamen vor?

  • Struktur: Brainstorming im Team (Ideensammlung), Materialien, Hilfsmittel, wo können wir weitere Informationen/Materialien zum Thema erhalten, wer kann uns unterstützen, Elternbeteiligung,…?

  • Inhalt

THEMENÜBERGREIFENDE PERSPEKTIVEN:

  • Beteiligung von Kindern

  • Interkulturelle Aspekte

  • Geschlechtsbewusste Aspekte

  • Kinder mit besonderen Bedürfnissen (Hochbegabt, behindert,

  • Entwicklungsrisiken)

Begleitung von Übergängen (Kiga., Schule)

BEOBACHTUNG: Wie haben wir die Kinder beobachtet und diese Beobachtungen dokumentiert?

  • Strukturierte Beobachtung (Beobachtungsbögen)

  • Unstrukturierte Beobachtung (Bilder von Kindern, freie Beobachtung,…)

THEMENBEZOGENE FÖRDERSCHWERPUNKTE (Lieder, Spiele, Bilderbücher, Anschauungen, Exkursionen, Turnen, Musik, Gestalten,… zu folgenden Bildungsbereichen:

  • Ethische und religiöse Aspekte

  • Umwelt und Naturaspekte (Werthaltungen entwickeln, sensibilisieren)

  • Sprachliche Aspekte

  • Mathematische Aspekte

  • Naturwissenschaftliche und technische Aspekte

  • (Physik, Chemie, Technik-Experimente)

  • Medien und Informationstechnische Aspekte

  • Ästhetische und bildnerische Aspekte

  • Musische Aspekte

  • Bewegung und Sport

  • Gesundheitliche Aspekte

VERNETZUNG

  • Einbezug der Eltern ?

  • Kooperation mit anderen Stellen/Fachdiensten

REFLEXION: Wie haben wir mit den Kindern den Lernprozess thematisiert und reflektiert?

Kinderkonferenzen, Wiederholung und Vertiefung, Was haben wir gelernt,….

Wodurch stärken wir die Widerstandsfähigkeit der Kinder (Resilienz)?

Selbstwertgefühl, Selbstbewusstsein, Mitsprache und Mitentscheidung, Vermittlung von Sicherheit, Verarbeiten von Erlebten,…